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4. Bilder können dokumentieren

Manchmal zeigen Bilder auch ein Stück unverfälschte Realität.

Wir sagten vorhin: „Halte Fotos und Videos nicht für die Wahrheit!“. Zu diesem Schlüsselsatz gehört folgende Ergänzung: Fotos und Videos können manchmal bestimmte Situationen und Personen dokumentieren. Allerdings müssen sie diese Bedingungen erfüllen:

  1. Ort und Zeit (Datum, Uhrzeit) der Aufnahme müssen mitgeteilt und können überprüft werden.
  2. Die Person, die das Foto oder das Video erstellt hat, muss mit Namen genannt werden. Oder verschiedene Menschen haben unabhängig voneinander etwa zur selben Zeit dasselbe Objekt fotografiert (Bildervergleich).
  3. Der Bildgegenstand wird vom Fotografen oder der Fotoagentur mit einem Text eindeutig bezeichnet (wer, was, wann, wo).
Fotos oder Videos allein können nichts dokumentieren. Sie benötigen zwingend Informationen, die
a.) den Bildinhalt und
b.) Bildherstellung faktizieren.

Nur anhand dieser Bildinformationen können die Bildaussagen verstanden, interpretiert – und auch überprüft werden.  Fehlen diese Informationen, dann handelt es sich entweder um eine Bildfälschung oder um ein sogenanntes Symbolbild. Symbolbilder sollen eine allgemein anzutreffende Szene (Beispiele: mitten im Autobahnstau; Patienten auf der Intensivstation; Zuhörer einer Wahlkampf-Kundgebung) oder eine Stimmung (Beispiele: Schneeschmelze, Badestrand in der Urlaubszeit; Warteschlange vor dem Impfzentrum) illustrieren. Solche Bilder vermitteln eine unbestimmte Aussage, in der Art: So oder ähnlich sieht es hier oder hier oder dort aus!
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